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Buß- und Bettag
Termine und Hintergrundinfos

Buß- und Bettag 2007: Mittwoch, den 21.11.2007
Buß- und Bettag 2008: Mittwoch, den 19.11.2008
Buß- und Bettag 2009: Mittwoch, den 18.11.2009
Buß- und Bettag 2010: Mittwoch, den 17.11.2010
Buß- und Bettag 2011: Mittwoch, den 16.11.2011
Buß- und Bettag 2012: Mittwoch, den 21.11.2012

Buß- und Bettag ist gesetzlicher Feiertag in folgenden Bundesländern:
Sachsen
Feiertage 2008 | nächster Feiertag: Totensonntag


Buß- und Bettag - geschichtlich eingeordnet:

Buß- und Bettage sind historisch gesehen in allen Religionen vorhanden, erinnert sei an die Buß- und Bettage in der Antike im Judentum (jährlicher Versöhnungstag, Fasten sowie Bußtage in Notzeiten u. v. a.).
Religionsgeschichtlich stellt die Buße das gestörte Verhältnis von Menschen untereinander oder gegenüber einer höheren Ordnung (Gott) wieder her. Da das Verhältnis zu den göttlichen Mächten nur punktuell gestört werden kann, besteht die Möglichkeit der Buße, d.h. ein Bekenntnis des Vergehens (Sünde) sowie dessen Beschwichtigung bei dem entsprechenden göttlichen Wesen. Hinzu treten im Heidentum dann Akte der Reinigung und Sühne, die das positive Verhältnis zu den Göttern wieder herstellen. In der christlichen Theologie wird eine tiefe Kluft zwischen dem unvollkommenem Geschöpf und der göttlich-vollkommenen Allmacht vorausgesetzt. Diese impliziert den Willen des Menschen, sich immer wieder von der vollkommenen Schöpfungsordnung abzusetzen und damit die Sünde in die Welt zu bringen. Das Bewusstsein von der Sünde verbindet sich hier mit einer starken Bußgesinnung, welche das ganze Mittelalter hindurch eminent die Gesellschaft prägte und in den monastisch-asketisch orientierten Bettelorden (Zisterzienser, Franziskaner, Dominikaner) des Hochmittelalters ihren zentralen Ausdruck fanden. Auch Häretikerbewegungen des 12. und 13. Jahrhunderts stellten die Buße in den Mittelpunkt ihres Wirkens (Flagellanten, Dolcinianer: ‚Penitentiam agite!' - ‚Tut Buße!' etc.)
Der sündige Christ versucht durch die Buße, ein unverletztes, reines und ungestörtes Verhältnis zu Gott wiederherzustellen. Eine göttliche Strafe wird verhindert und die Renovatio der kosmischen Ordnung eingeleitet.
Für die christliche Theologie waren die Einflüsse der antik-heidnischen (vor allem römischen) Tradition wichtig und Vorbild. Hier finden sich besondere Sühnetage, die ‚feriae piaculares', welche in entsprechenden Notzeiten vom Staatsoberhaupt angeordnet wurden. Die mittelalterliche Kirche kannte deshalb auch zwei Arten von Buß- und Bettagen, die in ihrem Kern einerseits von der weltlichen Obrigkeit angeordnet worden sowie andererseits der Kirchenordnung entstammten und ebenfalls aus dem römischen Heidentum entlehnt waren. Die Buß- und Bettage der Evangelischen Kirche führen diese Tradition ab dem 16. Jahrhundert fort. Während des Prozesses der Zurückdrängung des kirchlichen Einflusses durch Römisches Recht und der Zunahme der Fürstengewalt in der Frühen Neuzeit ergab sich eine vermehrte Anzahl solcher staatlicherseits angeordneter Buß- und Bettage. Während der Zeit des Dreißigjährigen Krieges treten kennzeichnend für die Notzeit so genannte Landesbußtage hervor, die für ein ganzes Territorium galten. Die große Mannigfaltigkeit der verschiedenen Termine ergab sich zwangsläufig aus der großen Menge der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen kleinstaatlichen Territorien. Noch im Jahre 1878, also noch nach der Reichsgründung von 1871, gab es 47 verschiedene Buß- und Bettage an 24 unterschiedlichen Terminen in 28 deutschen Ländern. Die Bestrebungen der Evangelischen Kirche, einen festen Termin zentral einzuführen, mündeten in dem Versuch, auf der Eisenacher Konferenz im Jahre 1852 eine gemeinschaftliche Lösung zu finden. Dabei wurde der Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres empfohlen. Erst im 20. Jahrhundert wurde dieser Termin von allen deutschen Ländern anerkannt (‚Reichsgesetz über die Feiertage' vom 27.02.1934), nachdem sich schon 1893 die nord- und mitteldeutschen Landeskirchen angeschlossen hatten.
1994 hat der Buß- und Bettag seinen Charakter, vom Freistaat Sachsen abgesehen,
als gesetzlicher Feiertag verloren. Seit 1996 ist er nur noch ein ‚gesetzlich geschützter' Feiertag, der die Möglichkeit der Freistellung für den Gottesdienst beinhaltet.


Literatur:

Lexikon für Theologie und Kirche (Freiburg im Breisgau 1994), Walter Kasper u. a. (Hrsg.), 3. Auflage, Band 2, S. 824 ff.

Religion in Geschichte und Gegenwart. Handwörterbuch für Theologie und Religionswissenschaften (Tübingen 1998), H. D. Betz u. a. (Hrsg.), 4. Auflage, Band 1, S. 1900 ff.





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