Maria Himmelfahrt ist in Bayern nur in Gemeinden mit überwiegend
katholischer Bevölkerung ein gesetzlicher Feiertag.
In der Stadt Augsburg ist der 8. August ein gesetzlicher Feiertag
(Friedensfest).
In Sachsen ist Fronleichnam nur in den vom Staatsministerium
des Innern durch Rechtsverordnung bestimmten Gemeinden im Landkreis Bautzen
und im Westlausitzkreis ein gesetzlicher Feiertag.
Thüringen: Der Innenminister kann durch Rechtsverordnung für
Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung Fronleichnam
als gesetzlichern Feiertag festlegen. Bis zum Erlass dieser Rechtsverordnung gilt der Fronleichnamstag
in denjenigen Teilen Thüringens, in denen er 1994 als gesetzlicher Feiertag
begangen wurde, als solcher fort.