Auf Grund der landesrechtlichen Regelungen gelten für die Pflichtschulen
(Volksschulen, Hauptschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen, Berufsschulen)
üblicherweise die gleichen Termine. Bei den Sommerferien gibt es für
Schulen im Tourismus- bzw. Fremdenverkehrsbereich (Festlegung durch Schulbehörde
erster Instanz).