Österreich 2002/2003

b) Auf Grund der landesrechlichen Regelungen gelten für die Pflichtschulen

(Volksschulen, Hauptschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen, Berufsschulen)

üblicherweise die gleichen Termine.

* ) Sondergenehmigungen gibt es für Schulen im Tourismus- bzw.

Fremdenverkehrsbereich (Festlegung durch Schulbehörde erster Instanz).


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