Einschulung Brandenburg 2024, 2025, 2026

Anmeldefrist Einschulung
31.08.2024 *

Anmeldefristen

Die Anmeldung für die Grundschule muss bis Ende Februar in der zuständigen Grundschule erfolgen.

Einschulungsalter, Stichtag

Alle Kinder, die bis zum 30. September (Stichtag) das 6. Lebensjahr vollenden, werden am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das 6. Lebensjahr vollenden, können ebenfalls in die Schule aufgenommen werden, wenn die Eltern einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Schule stellen.

Voraussetzungen für vorzeitige Einschulung

In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder, die in der Zeit nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Jahres, das sechste Lebensjahr vollenden, in die Schule aufgenommen werden. Voraussetzung für die vorzeitige Einschulung sind gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes. Auf Antrag der Eltern kann im Einzelfall eine Aufnahme in die Jahrgangsstufe 2 erfolgen oder auch im laufenden Schuljahr in die Jahrgangsstufe 1.

Voraussetzungen für Rückstellung

Voraussetzungen für eine Einshulungsrückstellung sind: Entwicklungsverzögerung; Rücksprache mit Kita und/oder behandelnde Ärzte; Einwilligung der Eltern; Prüfung des Entwicklungsstandes hinsichtlich Sozialverhalten und emontionalem Verhalten

Anmerkungen

Nach der Anmeldung erfolgt die schulärztliche Untersuchung des Kindes. Die Ergebnisse werden bei der Aufnahme in die Grundschule berücksichtigt. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter. Deren Entscheidung wird den Eltern schriftlich mitgeteilt.