Zitat:
schulferien.org@JANeu
auch ich muss mich für die gute Zusammenarbeit bedanken.
Deinen Tipp hinsichtlich der Feiertage werde ich bei einem der nächsten Updates umsetzen - danke
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Habe gerade mal wieder nachgeschaut. Und dabei ist mir aufgefallen, dass Du den Ostersonntag und den Pfingstsonntag in die Liste der nicht gesetzlichen Feiertage aufgenommen hast - dem ist nicht so.
Auf Anregung von Kaiser Constantin wurde vom ersten Kirchenkonzil anno 325 der 1. Osterfeiertag grundsätzlich auf einen Sonntag festgelegt. Damit fällt automatisch auch der 1. Pfingstfeiertag ebenfalls auf einen Sonntag.
Beide Tage sind - trotz des Sonntages - damit gesetzliche Feiertage in der BRD.
Gleiches kann auch mit den terminlich änderbaren Feiertage vorkommen, d.h.: der 1.- oder der 2. Weihnachtsfeiertag kann ebenfalls mal auf einen Sonntag fallen - er bleibt deswegen ein gesetzlicher Feiertag.
Bei den anderen Tagen stimmen Deine Angaben.
Gruß, JANeu